Die Bayerische Staatsregierung hat am 29. März beschlossen, dass sie vorerst nicht von der Möglichkeit einer Hotspot-Regelung für Bayern Gebrauch machen wird.
Die 16. BayIfSMV gilt somit ab Sonntag, 3. April und wird bis einschließlich 30. April gültig sein.
Ab dem 3. April fallen damit in Bayern fast alle Beschränkungen weg und es bleibt nur noch der sogenannte Basisschutz bestehen.
Für den Golfclub Hof gilt damit ab 3. April:
Das Schutz- und Hygienekonzpet der Golfanlage Hof wird weiterhin zur Anwendung empfohlen.
3. April 2022
Das Schutz- und Hygienekonzept der Golfanlage Hof wird unter Beachtung der geltenden Rechtslage erlassen.
Grundlage sind folgende Veröffentlichungen in der jeweils gültigen Fassung:
Mitglieder und Gäste werden ebenso herzlich wie dringend gebeten, alle Richtlinien und Maßnahmen voll umfänglich einzuhalten.
Für die gesamte Golfanlage gilt generell:
Im Detail gilt:
GOLFANLAGE HOF-GATTENDORF
Geschäftsleitung
3. April 2022