Keine Beschränkungen mehr für die Nutzung der Golfanlage

Die Bayerische Staatsregierung hat am 29. März beschlossen, dass sie vorerst nicht von der Möglichkeit einer Hotspot-Regelung für Bayern Gebrauch machen wird.

Die 16. BayIfSMV gilt somit ab Sonntag, 3. April und wird bis einschließlich 30. April gültig sein.

 

Ab dem 3. April fallen damit in Bayern fast alle Beschränkungen weg und es bleibt nur noch der sogenannte Basisschutz bestehen.

 

Für den Golfclub Hof gilt damit ab 3. April:

  • keine Beschränkung mehr für die Nutzung des Golfplatzes und des gesamten Übungsgeländes (Wegfall von 3G)
  • keine Beschränkung mehr für den Besuch des Clubrestaurants (Wegfall von 3G) 
  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen, Besucherlenkung, Desinfektion sowie freiwillige Hygienekonzepte

Das Schutz- und Hygienekonzpet der Golfanlage Hof wird weiterhin zur Anwendung empfohlen.



Schutz- und Hygienekonzept der Golfanlage Hof

3. April 2022

Zum Schutz aller Personen wird das Schutz- und Hygienekonzept auch nach der Aufhebung von Beschränkungen für die Nutzung der Golfanlage empfohlen

Das Schutz- und Hygienekonzept der Golfanlage Hof wird unter Beachtung der geltenden Rechtslage erlassen.

 

Grundlage sind folgende Veröffentlichungen in der jeweils gültigen Fassung:

  • Rahmenhygienekonzept Sport vom Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und für Integration und für Gesundheit und Pflege
    ▷ download
  • Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
    ▷ download
  • Empfehlungen für Golfspieler für einen besonders am Gesundheitsschutz orientierten Spielbetrieb, herausgegeben vom Deutschen Golfverband und den Landesgolfverbänden.
    download
  • Corona Betriebsanweisung

Mitglieder und Gäste werden ebenso herzlich wie dringend gebeten, alle Richtlinien und Maßnahmen voll umfänglich einzuhalten.

 

Für die gesamte Golfanlage gilt generell:

  • allen Personen, ist bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber, das Betreten der Golfanlage untersagt
  • die jeweils gültigen Kontaktbeschränkungen sind einzuhalten
  • ein Mindestabstand zur nächsten Person von 1,5 Metern ist in jeder Situation einzuhalten
  • in allen Räumen wird empfohlen FFP2 Masken zu tragen
  • Hände waschen und desinfizieren wird angeraten, wann immer möglich


Im Detail gilt:

  • Ballautomaten
    Es sind mindestens 1,5 Meter Abstand zur nächsten Person am Automat zu halten.
  • Ballkörbe
    Die Ballkörbe sind mit Handschuh oder Handtuch zu tragen, andernfalls müssen die Ballkörbe nach Benutzung desinfiziert werden.
  • Ballwascher
    Ballwascher dürfen nur mit Handschuh oder Handtuch benutzt werden.
  • Berührungen und Händeschütteln
    Berührungen und Händeschütteln mit anderen Personen, außerhalb des eigenen Hausstands, sind zu vermeiden.
  • Bewegliche Hemmnisse
    siehe „Künstliche Gegenstände“.
  • Bunkerrechen
    Es wird zum Infektionsschutz empfohlen, Bunkerrechen nicht zu verwenden.
    Ist die Lage des Balls durch unzureichendes Einebnen des Sands durch andere Spieler beeinträchtigt, darf der Ball straflos markiert, aufgenommen, gereinigt und innerhalb einer Schlägerlänge bessergelegt werden. Nach dem Schlag ist der Bunker mit den Füßen oder dem Schläger bestmöglich einzuebnen.
    Werden Bunkerrechen dennoch verwendet, so dürfen Rechen nur mit Handschuh oder Handtuch angefasst werden.
  • Caddiehalle
    Es wird das Tragen von Masken empfohlen, es darf in der Halle keine Gruppenbildung entstehen.
  • Carts
    siehe „Golfcarts“.
  • Chippinggrün
    Es wird empfohlen, nur eigene Bälle zu spielen. Werden Rangebälle verwendet, sollen diese nicht aufgesammelt werden.
  • Clubhaus
    Der Zutritt zu den jeweiligen Räumen ist, abhängig von der Raumnutzung und der Raumgröße, bezüglich der Anzahl der Personen begrenzt. Ausgenommen hiervon ist die Gastronomie. Kontaktflächen im Clubhaus wie Türgriffe und Lichtschalter werden mehrfach täglich desinfiziert, die öffentlichen Flächen des Clubhauses werden täglich gereinigt.
  • Desinfektionsmittel und -spender
    Desinfektionsmittel in entsprechenden Spendern stehen im Foyer des Clubhauses, in der Caddiehalle und in der Abschlaghütte zur Verfügung. Regelmäßig wird Desinfektionsmittel nachgefüllt.
  • Duschen
    In den Duschräumen sind maximal 2 Personen erlaubt. Eine Reinigung und Desinfizierung erfolgt nach der Häufigkeit der Nutzung.
  • Flaggenstock
    Es wird zum Infektionsschutz empfohlen den Flaggenstock beim Spielen eines Lochs nicht aus dem Loch zu entfernen. Wird er dennoch entfernt, so darf der Flaggenstock nur mit Handschuh oder Handtuch bedient werden.
  • Golfausrüstung
    Es soll nur die eigene Ausrüstung verwendet werden.
  • Golfcarts
    Carts sind nach Benutzung zu desinfizieren.
  • Golfshop
    Es gelten die Regelungen des Einzelhandels. Maximal eine Person hat Zutritt. Vor der Anprobe von Artikeln (z.B. Mützen, Handschuhe, Kleidungsstücke etc.) müssen die Hände desinfiziert werden.
  • Golftraining
    Golfunterricht wird unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln gegeben. Die Golfschule ist in der Einhaltung aller anzuwendenden Hygieneregeln eigenverantwortlich.
  • Harken im Bunker
    siehe „Bunkerrechen“.
  • Kontaktdatenermittlung
    Registrierungspflicht ist aufgehoben
  • Künstliche Gegenstände (bewegliche Hemmnisse)
    Künstliche Gegenstände auf dem Golfplatz dürfen nur mit Handschuh oder Handtuch angefasst werden.
  • Lochfahnen
    siehe „Flaggenstock“.
  • Maskenpflicht
    In allen Räumen des Clubhauses und in der Caddiehalle wird das Tragen von Masken (FFP2 Masken), auch beim Durchqueren der Eingangsbereiche, empfohlen.
  • Parkplatz
    Auf dem Parkplatz soll der Mindestabstand zwischen Personen eingehalten werden. Es wird empfohlen FFP2 Masken zu tragen. Bei An- und Abreise darf keine Gruppenbildung entstehen.
  • Puttinggrün
    Es wird empfohlen, nur eigene Bälle zu spielen. Putting Marker (metallische Flaggenköpfe mit Stange) dürfen nur mit Handschuh oder Handtuch angefasst werden. Auf dem Puttinggrün darf keine Gruppenbildung entstehen. 
  • Registrierungspflicht
    Registrierungspflicht ist aufgehoben.
  • Reinigungsanlagen für Golfschläger
    Bürsten an Wassertrögen sowie Druckluftpistolen sollen nur mit Handschuh oder Handtuch angefasst werden.
  • Restaurant
    Das Clubrestaurant ist in der Einhaltung aller anzuwendenden Hygieneregeln eigenverantwortlich. Es gilt die jeweils aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
  • Scorekarte
    Es wird empfohlen, die Ergebnisse mit der Qualifizierten elektronischen Scorekarte (QeSC) über das Mobiltelefon zu erfassen.
    Wird eine physische Scorekarte verwendet, darf der Spieler seine eigenen Ergebnisse auf der Scorekarte erfassen, es ist nicht erforderlich, dass der Zähler dies tut. Es muss jedoch zumindest eine mündliche Bestätigung des Zählers erfolgen. In diesem Fall unterschreibt der Spieler seine eigene Scorekarte und reicht diese ein.
  • Sekretariat
    Maximal eine Person hat Zutritt. Auf der Empfangstheke ist zur Sicherheit für Mitglieder, Gäste, Kunden und Mitarbeiter ein „Niesschutz“ installiert.
  • Start in die Golfrunde
    Die Golfrunde kann an den Löchern 1, 10 oder 15 begonnen werden. Stets ist die übliche Rücksichtnahme erforderlich. Gruppenbildungen dürfen an den Abschlägen nicht entstehen.
  • Startzeiten
    Es werden keine Startzeiten vergeben. 
  • Toiletten
    Waschgelegenheiten, ausreichend Flüssigseife und Handtücher werden bereitgestellt. Die Toiletten sind mit Seifenspendern und Einmalhandtüchern ausgestattet. Mittels Aushängen wird auf die regelmäßige Handhygiene, die Maskenpflicht und die Abstandsregelung hingewiesen. Abfallbehälter für die Einmalhandtücher werden regelmäßig geleert. Eine Reinigung und Desinfizierung, auch der Armaturen und Türgriffe etc., erfolgt mehrmals am Tag.
  • Umkleiden
    Umkleiden sind geöffnet mit Zutritt für max. 3 Personen gleichzeitig. Mittels Aushang wird auf die Handhygiene vor und nach der Nutzung der Umkleiden sowie auf die Maskenpflicht und die Abstandsregelung hingewiesen. Abfallbehälter werden regelmäßig geleert. Eine Reinigung und Desinfizierung erfolgt nach der Häufigkeit der Nutzung.

    Dieter Schelzel

 


GOLFANLAGE HOF-GATTENDORF

Geschäftsleitung

 


3. April 2022

Details aus dem Schutz- und Hygienekonzept, betreffend den Spiel- und Turnierbetrieb, werden zum Schutz aller Golfspieler auch nach der Aufhebung von Beschränkungen für die Nutzung der Golfanlage empfohlen





Der Golfclub Hof ist Mitglied in diesen Verbänden, Vereinigungen und Allianzen


KONTAKT

Am Golfplatz 1 | 95185 Gattendorf

E-MAIL: mail@gc-hof.de  |  TEL: +49 (0) 9281 470 155  |  WEB: www.gc-hof.de