PRÄZISIERUNG DER REGISTRIERUNGSPFLICHT
Alle Besucher der Golfanlage sind verpflichtet sich zu registrieren, unabhängig vom Grund des Besuches. Die gilt für
Golfanlage und Golfclub Hof haben die konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen bei der Nutzung der Golfanlage zu gewährleisten.
Hierzu gehört auch die Gewährleistung einer Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID- 19-Falles. Diese ist mit der LUCA-APP oder durch eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes sicherzustellen.
Alle Besucher sind verpflichtet, sich beim Betreten der Golfanlage zu registrieren.
Die Registrierung findet zwischen Clubhaus und Caddiehalle statt.
Es befindet an verschiedenen Stellen der Golfanlage ein Hinweis zur Registrierungspflicht.
Hinweis gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 über die Datenverarbeitung:
Eine Übermittelung dieser Informationen wird ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation wird so verwahrt, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten werden nach Ablauf eines Monats vernichtet.