Bayern beschließt schnelle und konsequente Maßnahmen im Kampf gegen Corona - Reduzierung der Kontakte entscheidend

Verschärfte Corona-Beschränkungen haben auch Auswirkungen auf den Golfbetrieb. Die Beschlussfassung des Bayerischen Kabinetts enthält folgende Formulierung:

"Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.“ 

 

Dies bedeutet, dass Golf in Zweier-Flights mit Personen aus 2 Hausständen oder -falls es nur Personen eines einzigen Hausstandes sind- auch zu dritt oder viert weiterhin ausgeübt werden darf.

Für die Golfanlage Hof gilt neben den bekannt gegebenen Regelungen

  • Schutz- und Hygienerichtlinien
  • Leitlinien zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs
  • Registrierungspflicht

ab 2. November Folgendes:

Restaurant

Abholung der Speisen erfolgt über die Terrasse





Der Golfclub Hof ist Mitglied in diesen Verbänden, Vereinigungen und Allianzen


KONTAKT

Am Golfplatz 1 | 95185 Gattendorf

E-MAIL: mail@gc-hof.de  |  TEL: +49 (0) 9281 470 155  |  WEB: www.gc-hof.de