"Geschlossen wird: Der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.“
Dies bedeutet, dass Golf in Zweier-Flights mit Personen aus 2 Hausständen oder -falls es nur Personen eines einzigen Hausstandes sind- auch zu dritt oder viert weiterhin ausgeübt werden darf.
Für die Golfanlage Hof gilt neben den bekannt gegebenen Regelungen
ab 2. November Folgendes:
Restaurant
Abholung der Speisen erfolgt über die Terrasse