24.4.2020
„Abstand halten, Ansammlungen vermeiden, Hygienevorschriften beachten, Berührung potenziell kontaminierter Flächen vermeiden.“ sind die grundlegenden
Elemente zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs.
Derzeit werden zahlreiche Regeln und Maßnahmen formuliert, die nach Öffnung des Golfplatzes zwingend von allen Golfspielen eingehalten werden müssen.
Der GCH und die Golfanlage werden angehalten, alle Personen, die sich auf der Golfanlage aufhalten, über Verhaltensregeln und dem anerkannten Standard entsprechend einzuhaltende Hygienemaßnahmen beständig zu informiert.
Es ist Aufgabe des Vereins bzw. Betreibers der Golfanlage, die Einhaltung der entsprechenden Regelungen und Maßnahmen jederzeit sicherzustellen.
Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen muss die Sportausübung vom Verein bzw. Betreiber der Golfanlage untersagt werden.
Der GCH wird die Golfer in den nächsten Tagen im Detail unterrichten, zu welchen Bedingungen in Hof, hoffentlich ab 4. Mai, Golf gespielt werden darf.
Die geplanten Turniere bis einschließlich 9. Mai werden verlegt bzw. abgesagt. Dies betrifft das "Angolfen" am 1. Mai, den Ladies Day am 5. Mai, den Men´s Day am 6. Mai und das Jugendturnier am 8. Mai. Ausweichtermin für das "Angolfen" ist der 10. Mai. Weitere neue Termine werden sobald als möglich genannt.